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   BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65   

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BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65 (https://dejure.org/1967,204)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1967 - IV C 47.65 (https://dejure.org/1967,204)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1967 - IV C 47.65 (https://dejure.org/1967,204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung eines Wohnhauses - Anerkennung als forstwirtschaftlicher Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 2
    Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich [forstwirtschaftlicher oder landwirtschaftlicher Betrieb]; Prüfungsumfang bei noch nicht aufgenommenem landwirtschaftlichen Betrieb [Erwerbsgeflügelzucht, Obstanbau]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1967, 287
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65
    Soweit die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben einem solchen Betrieb dient, überhaupt rechtsgrundsätzlich beantwortet werden kann, ist dies in weitem Umfange durch das Urteil des früher auf dem Gebiete des Baurechts zuständig gewesenen I. Senats vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 - (BVerwGE 19, 75 ff.) geschehen.

    Die vom angefochtenen Urteil gezogenen Rechtsfolgerungen in diesem Zusammenhang sind mit diesen in BVerwGE 19, 75 ff. ausgesprochenen grundsätzlichen Erkenntnissen vereinbar.

    Dies steht im Widerspruch zu dem vorerwähnten Urteil BVerwGE 19, 75 ff. Danach kann bei der Entscheidung über die Zulässigkeit, falls das Vorhaben noch nicht ausgeführt worden ist, zwangsläufig nur seine voraussichtliche Benutzung in Betracht gezogen werden.

  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
    Auszug aus BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65
    Auf Punkte, die nach seiner Auffassung völlig am Rande liegen oder auf die es für die Entscheidung nicht ankommt, muß das Gericht, auch wenn eine Partei dies für wünschenswert hält, nicht eingehen (vgl. dazu Urteil vom 17. Juli 1962 - BVerwG V C 214.62 - [Buchholz, BVerwG 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. 6 VwGO]).
  • BVerwG, 24.10.1956 - V C 46.55
    Auszug aus BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65
    Dies ist ständige Rechtsprechung nicht nur des Bundesverwaltungsgerichts (insoweit für alle bereits Urteil vom 24. Oktober 1956 - BVerwG V C 46.55 - [DÖV 1957, 214]).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Dem hat sich der erkennende Senat im wesentlichen angeschlossen und z.B. in seinem Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - (Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 34) zum Ausdruck gebracht, daß auch ein Vorhaben zuzulassen sein werde, das zwar nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen an sich für den Betrieb nicht (zwingend) erforderlich, aber nach der individuellen Betriebsweise tatsächlich dem Betrieb gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet sei.

    Darauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 13. Januar 1967 a.a.O. S. 91 mit der Wendung hingewiesen, daß das Vorhaben "dem Betrieb gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet" sein müsse (vgl. im gleichen Sinne ferner das Urteil vorn 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 41.65 - in BVerwGE 26, 121 [124]).

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat für die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG stets gefordert, daß das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllt sein und es sich um auf die Dauer (und zwar für Generationen) berechnete und auf die Dauer lebensfähige Planungen handeln müsse (Urteil vom 27. Januar 1967 a.a.O. S. 124 und 123; vgl. ferner das Urteil vom 15. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - in Buchholz a.a.O. S. 91 und 93).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Bereits in diesem Zusammenhang - wenn auch letztlich entscheidend erst bei der Beantwortung der Frage, ob das Vorhaben dem Betrieb dient - ist zu berücksichtigen, daß ein forstwirtschaftlicher Betrieb darüber hinaus die Nutzung größerer Flächen voraussetzt, weil nur ein Betrieb größeren Umfangs von seiner Funktion her zur Pflege und Beaufsichtigung der Pflanzen einen ständigen Einsatz von Arbeitskräften und damit die Errichtung von baulichen Anlagen zu Unterkunftszwecken erfordert und deren Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gebietet (vgl. Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34; Beschluß vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 - BRS 24 Nr. 60).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Darüber hinaus setzt die durch § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG privilegierte Forstwirtschaft die Nutzung größerer Waldflächen und eine gewisse Betriebsintensität voraus(Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34]).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Dieser rechtliche Ansatz entspricht in vollem Umfang der Rechtsprechung des Senats (vgl.Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - DVBl. 1967, 267 undUrteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138).

    Freilich wird die Bewirtschaftung kleinerer Waldflächen in der Regel nicht einmal die Voraussetzungen für einen Nebenerwerbsbetrieb erfüllen; so hat der Senat z.B. Zweifel geäußert, ob Flächen von "17 Morgen" oder "wenigen Hektar" als Betrieb angesehen werden können (vgl.Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - undBeschluß vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 -, jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    b) Auch die geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34) liegt nicht vor.

    Nach dem Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - ist indes nicht maßgeblich darauf abzustellen, was nach den Angaben des Betriebsinhabers der individuellen Wirtschaftsweise nützlich und förderlich ist.

  • VG Augsburg, 04.03.2021 - Au 5 K 20.992

    Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Ein solcher setzt ein nachhaltiges, ernsthaftes, auf Dauer angelegtes lebensfähiges Unternehmen mit einer spezifischen betrieblichen Organisation sowie einem Mindestumfang an forstwirtschaftlicher Betätigung voraus (BVerwG, U.v. 13.1.1967 - IV C 47.65 - DVBl 1967, 287; BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 4 C 67/82 - NVwZ 1986, 916; BVerwG, U.v.16.5.1991 - 4 C 2/89 - juris Rn. 11).

    bb) Ein forstwirtschaftlicher Betrieb setzt im Allgemeinen größere Flächen voraus, weil nur ein Betrieb größeren Umfangs von seiner Funktion her zur Pflege und Beaufsichtigung der Pflanzen einen ständigen Einsatz von Arbeitskräften oder technischer Gerätschaften und damit die Errichtung von baulichen Anlagen erfordert (vgl. BVerwG, U.v.13.1.1967 -- IV C 47.65 - DVBl 1967, 287; Dürr in Brügelmann, a.a.O., § 35 Rn. 44).

    Keineswegs kann jede forstwirtschaftliche Bodennutzung, beispielsweise auf einer kleinen oder kleinsten Fläche, zur Anerkennung eines solchen Betriebs führen (BVerwG, U.v. 13.1.1967, a.a.O.).

    Im Hinblick auf die in der Rechtsprechung betonte Bedeutung von Mindestgröße und Betriebsintensität vor dem Hintergrund größtmöglicher Außenbereichsschonung (BVerwG, U.v. 13.1.1967, a.a.O.) tendiert die Kammer vorliegend aber im konkreten Einzelfall zu einer ablehnenden Auffassung.

    Zwar wird in der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 13.1.1967 - IV C 47.65 - juris Rn. 23) nicht gefordert, dass das Bauvorhaben schlechthin unentbehrlich zur Aufrechterhaltung des Betriebs sein muss, eine bloße Nützlichkeit ist hingegen auch nicht ausreichend.

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Diese Auffassung ist zu eng (vgl. Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34 S. 86 [92 f.]).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    Es steht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, außer Frage, daß Stall und Silos dem Betrieb funktional zugeordnet, ihn gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet sind (vgl. Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34 sowie Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [140] unter Hinweis auf BVerwGE 19, 75 [77]).
  • BVerwG, 19.02.1996 - 4 B 20.96

    Bauplanungsrecht: Forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

    Der Senat geht davon aus, daß die Forstwirtschaft im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: Ähnlich wie bei der Landwirtschaft ist die Privilegierung an eine bestimmte Form der Bodenbewirtschaftung und Bodennutzung geknüpft (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - BRS 18 Nr. 32 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272).
  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Baulichkeiten als

    Das Berufungsurteil weicht weiter nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 80.62 (BVerwGE 19, 75 ff.) und vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - (DVBl. 1967, 287 ff.) ab, wenn es die Zulässigkeit des Bauwerks der Klägerin deswegen verneint, weil dieses nicht einem forstwirtschaftlichen Betrieb dient.

    Die Frage, welche Mindestanforderungen an einen privilegierten forstwirtschaftlichen Betrieb zu stellen sind, ist bereits durch das oben angeführte Urteil des Bundes verwaltungsgerichts vom 13. Januar 1967 - BVerwG IV C 47.65 - (a.a.O.) geklärt.

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 15 ZB 20.2906

    Untersagung der Lagerung und Verarbeitung von Brennholz mangels

  • VG Arnsberg, 20.12.2010 - 14 K 3355/10

    Wann ist Bauvorhaben im Außenbereich zulässig?

  • VG Augsburg, 04.02.2010 - Au 5 K 09.75

    Forstwirtschaftlicher Betrieb; Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung;

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 18.72

    Rechtsmittel

  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08

    Widerruf der Baugenehmigung für eine Jagdhütte und Ablehnung der Erteilung einer

  • VG Cottbus, 12.01.2017 - 3 K 1038/15

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung für mobile Unterstellkonstruktionen bzw.

  • OVG Niedersachsen, 16.06.1995 - 6 L 702/93

    Beseitigungsanordnung; Baugenehmigung; Formelle Illegalität;

  • VG München, 19.03.2024 - M 1 K 21.4049

    Vorbescheid für Hackschnitzellager, Außenbereich, teilprivilegierte Erweiterung

  • BVerwG, 14.02.1985 - 4 B 20.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Jagdhaus" als

  • VGH Hessen, 02.08.1993 - 3 TH 1528/93

    Auslegung von GemO HE § 136 Abs 5 S 1; vorläufiger Rechtsschutz einer Gemeinde

  • BVerwG, 27.09.1973 - IV B 90.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.12.1967 - IV B 148.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bau eines

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 B 180.88

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Abweichungsrüge - Darlegung des die

  • BVerwG, 27.08.1982 - 4 B 162.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung eines

  • BVerwG, 16.10.1973 - IV B 45.73

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Abweichung von einer Entscheidung des

  • VG Cottbus, 16.10.2017 - 3 K 1284/15

    Dienende Funktion eines Gebäudes auf einem forstwirtschaftlichen Hof

  • BVerwG, 01.07.1971 - IV B 23.70

    Grenze zwischen Innenbereich und Außenbereich - Begriff der "öffentlichen

  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 101.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 25.02.1985 - 4 B 17.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit eines

  • BVerwG, 23.04.1981 - 4 CB 21.81

    Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Betriebes - Zulässigkeit einer ohne

  • BVerwG, 02.08.1967 - IV B 70.66

    Ausgestaltung eines Geräteraums als Aufenthaltsraum - Dienen einer baulichen

  • VG Köln, 09.06.2021 - 23 K 6170/19
  • VG Cottbus, 27.05.2020 - 3 K 649/19

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht

  • BVerwG, 09.06.1981 - 4 B 74.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abbruch einer

  • VG Ansbach, 01.09.2010 - AN 9 K 10.00613

    Einfriedung im planungsrechtlichen Außenbereich; Privilegierung eines

  • BVerwG, 25.03.1992 - 4 B 40.92

    Divergenz im Zusammenhang mit der Frage einer Erwägungspflicht der

  • BVerwG, 29.01.1971 - IV B 18.70
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 B 57.83

    Rechtsmittel

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